Integration

Integration


Was ist ein Integrationskurs?
Die Integrationskurse sind Sprachkursangebote, die sich an alle Zugewanderte richten, die wenig oder kein Deutsch sprechen und auf Dauer in Deutschland leben werden. Sie werden im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt und mit Bundesmittel gefördert. Weiter Informationen sind unter www.bamf.de zu finden.

Inhalt eines Integrationskurses
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und führt zum Sprachniveau B1.
Der Sprachkurs dauert in der Regel 600 UE. Personen, die die lateinische Schrift nicht beherrschen, können einen Alphabetisierungskurs mit 1000 UE besuchen. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit und Beruf, Einkaufen, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden.
Im Anschluss an den Sprachkurs wird die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer/innen“ abgelegt.
Im Orientierungskurs, der 100 Unterrichtsstunden umfasst und nach dem Sprachkurs besucht wird, lernt man Deutschland kennen. Es werden Kenntnisse zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, zu den Rechten und Pflichten in Deutschland, den Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft sowie zu den Werten, die in Deutschland wichtig sind, vermittelt. Der Orientierungskurs schließt mit dem Test „Leben in Deutschland“ ab.
Bei nicht bestandener Sprachprüfung kann der Integrationskurs mit einem Gesamtumfang von 300 Unterrichtsstunden wiederholt werden.

Zielgruppe

  • Neuzugewanderte Migrantinnen und Migranten
  • EU Bürgerinnen und EU Bürger
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive
  • Deutsche Staatsbürgerinnen und –Bürger mit Migrationshintergrund
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Voraussetzung
Eine persönliche Anmeldung ist erforderlich. Diese erfolgt derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter deutsch@vhs-stuttgart.de. Die Einstufung erfolgt nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Der Berechtigungs- /Verpflichtungsschein der Ausländerbehörde/ des Jobcenters/ des BAMF ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Rücktrittsregelungen
Rücktritt von einem Kurs: Gemäß §16 AGB der volkshochschule stuttgart muss der Rücktritt spätestens 15 Werktage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen.
Rücktritt von einer Prüfung: Eine Abmeldung von einer Sprachprüfung ist nur bis zum jeweiligen Anmeldeschluss und nach der vorherigen Absprache mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen möglich. Bei einer nicht fristgerechten Stornierung wird eine Stornogebühr erhoben.

volkshochschule stuttgart
TREFFPUNKT Rotebühlplatz
Rotebühlplatz 28 | 70173 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 1873-800
Fax: +49 (0)711 1873-709
E-Mail: info@vhs-stuttgart.de

Postanschrift:
Fritz-Elsas-Str. 46/48 | 70174 Stuttgart

 

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Persönliche Anmeldung und Information
im TREFFPUNKT Rotebühlplatz

Mo-Fr: 09:00–13:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr
Sa: 09:00–14:00 Uhr (in den Schulferien geschlossen)

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 10:00–20:00 Uhr
Sa: 09:00–14:00 Uhr (nicht in den Schulferien)


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