Einbürgerung

Einbürgerung


Wie kann ich mich einbürgern?
Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei:

  • der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
  • der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • mindestens B1 Sprachniveau
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Wie kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt an der Information im Erdgeschoss im TREFFPUNKT Rotebühlplatz 28, 70173 Stuttgart

Was muss ich für die Anmeldung mitbringen?
Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Was muss ich für den Test mitbringen?
Ihren Personalausweis/Reisepass, Ihre Anmeldebestätigung und einen Kugelschreiber

Wie sieht der Test aus?

  • Bei der Prüfung bekommen Sie ein Testheft mit 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
  • Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.

Wie kann ich mich auf den Test vorbereiten?
Der Fragenkatalog besteht aus insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie wohnen. Den Fragenkatalog finden Sie hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Links/DE/O/oet-bamf-interaktiv_einbuergerungstest_fragenkatalog.html?nn=282388

Kann ich den Test wiederholen?
Ja, Sie können den Test beliebig oft wiederholen.

volkshochschule stuttgart
TREFFPUNKT Rotebühlplatz
Rotebühlplatz 28 | 70173 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 1873-800
Fax: +49 (0)711 1873-709
E-Mail: info@vhs-stuttgart.de

Postanschrift:
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Persönliche Anmeldung und Information
im TREFFPUNKT Rotebühlplatz

Mo-Fr: 09:00–13:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr
Sa: 09:00–14:00 Uhr (in den Schulferien geschlossen)

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 10:00–20:00 Uhr
Sa: 09:00–14:00 Uhr (nicht in den Schulferien)


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