Sie geben Kochkurse und benötigen eine Belehrung nach § 43? Nach dem oben genannten Paragrafen muss die Belehrung alle zwei Jahre stattfinden. Kursleitende, die bereits an einer Erstbelehrung im Rahmen des Gesundheitsamtes teilgenommen haben, können diese Schulung als Folgebelehrung besuchen.
Für Personen, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben, ist diese verpflichtend. Dies gilt auch für Kursleitende, die Kochkurse anbieten oder in ihren Kursen mit Lebensmitteln arbeiten. Ihre Teilnahme an der Belehrung wird dokumentiert und Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung