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Fremdsprachenkorrespondent*in & Mediator*in

Für die folgenden Kurse kann eine finanzielle Förderung über das Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Dabei werden die Lehrgangskosten sowie Prüfungsgebühren unabhängig von Alter und Einkommen finanziert. Durch attraktive Förderungsbedingungen können Sie so bis zu 75% der Seminar- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Arbeitnehmer*innen können Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflichen Weiterbildung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich absetzen.

 

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