Bei der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) handelt es sich um eine Verordnung nach dem SGB III - §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Teilnehmer*innen können über die von der Agentur für Arbeit ausgestellten Bildungsgutscheine an umfangreichen Angeboten zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen.