Finanzierung und Förderung

Finanzierung und Förderung

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und individuell. Informationen dazu erhalten Sie unten oder in einer persönlichen Beratung.

Allgemeine Fördermöglichkeiten
Chancenplatzbörse
Bildungsgutschein
Förderprogramm Fachkurse ESF Plus
Bildungszeitgesetz
Aufstiegs-BAfög

 


Fördermöglichkeiten

  • Ermäßigungen der vhs stuttgart
  • Viele Krankenkassen fördern den Besuch von gesundheitlich-orientierten Kursen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
  • Deutschkurse können im Rahmen des Integrationskursprogramms besucht und daher staatlich gefördert werden.
  • Beruflich-orientierte Weiterbildungskosten sind in der Regel über die Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Chancenplatzbörse

Die vhs stuttgart bietet ein neues Programm für Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten. Bei der sogenannten „Chancenplatzbörse“ werden kurzfristig vor Kursbeginn Einzelplätze mit einer Gebührenermäßigung angeboten. Kurse der Chancenplatzbörse werden überwiegend zu den Themen Kultur, Ernährung und der Vermittlung von Computergrundkenntnissen angeboten. Welche Kurse sich für die Vergabe von Chancenplätzen eignen, entscheiden die jeweiligen Fachbereiche der vhs stuttgart.

Kurse:
Kurse, deren Mindesteilnehmendenzahl bereits erreicht wurde.

Gebührenermäßigung und Voraussetzung:
Gebührenermäßigung von bis zu 80%, Vorlage der Bonuscard der Stadt Stuttgart oder Registrierung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Geflüchteten.

Informationen über die Kurse:
Unter dem Stichwort "Chancenplatz" im Suchfeld unserer Website und im Servicezentrum des TREFFPUNKT Rotebühlplatzes.


Bildungsgutschein

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten wurden. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular der Agentur für Arbeit anfragen: 0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

 

Eine Übersicht zu den mit Bildungsgutschein geförderten Kursen finden Sie hier.

Das Teilnehmenden-Formular finden Sie hier.


Bildungszeitgesetz

Seit 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW dürfen nur von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die volkshochschule stuttgart ist als Träger von Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt.

Hier finden Sie einen Übersicht aller Fortbildungsangebote für das erste Halbjahr 2024, für die Sie eine Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können.

Alle Informationen zum Thema Bildungszeitgesetz sowie Formulare zur Antragstellung bei Ihrem Arbeitgeber finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de


Förderprogramm Fachkurse ESF Plus

Mit dem Förderprogramm Fachkurse schafft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Anreize für eine breitenwirksame berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen. Die rasanten strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft, besonders die Digitalisierung und der Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft bringen gravierende Veränderungen und tendenziell steigende Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt mit sich. Hinzu kommt der demografische Wandel, der von den Beschäftigten verlangt, sich länger in ihrem Job fit zu halten.

Der beruflichen Weiterbildung kommt bei der Bewältigung dieser Herausforderungen eine große Bedeutung zu.
Sie wird zu einem zentralen Element im Hinblick auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit jedes Einzelnen.
Lebenslanges Lernen wird zu einem ständigen Begleiter des Arbeitslebens.

Das Förderprogramm Fachkurse wird unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

 

Sie können einen Zuschuss von 30 % bzw. 70 % (ab 1. September 2023 – 31. August 2024) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, finanziert von der Europäischen Union, erhalten, wenn Sie einer der aufgeführten Zielgruppen zuzuordnen sind:

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmer/innen einschließlich Freiberufler/innen, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
  • Wiedereinsteiger/innen, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig) und Beschäftigte von Transfergesellschaften können keine Förderung erhalten.

Besonders begrüßt, werden

  • Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben. Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
  • Teilnehmende ohne Berufsabschluss.

Die entsprechenden Kurse der volkshochschule stuttgart finden Sie hier in der Übersicht. Darüber hinaus sind die Kurse mit „ESF Plus Fachkursförderung möglich“ gekennzeichnet.

Es gibt keine Beschränkung bei der Anzahl der besuchten Fachkurse. Mehrfachteilnahmen werden ausdrücklich begrüßt.
Die Förderung k
ann nicht mit anderen Ermäßigungen kumuliert werden.

Ob Sie die Bedingungen erfüllen, erfahren Sie mithilfe der Zielgruppenabfrage - Formular 1 (Excel-Datei). Falls das Ergebnis positiv ausfällt und Sie einen Zuschuss erhalten können, füllen Sie bitte zusätzlich den ESF Plus Teilnahmefragebogen - Formular 2 aus. Informationen zur Datenerhebung finden Sie hier.

Hinweise zum Öffnen der Formulare finden Sie hier.

 

Beide Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Kursbeginn eingereicht werden:
Per E-Mail: esffkf@vhs-stuttgart.de
Per Post: Postfach 104954, 70043 Stuttgart
Persönlich: Bei Anmeldestelle TREFFPUNKT Rotebühlplatz. Adressiert mit "FES Beruf ESF-FKF Plus"

Bitte beachten: Das Einreichen der Formulare ersetzt nicht die Kursanmeldung. Bitte melden Sie sich auf den üblichen Anmeldewegen zum Kurs an..

Sie haben noch Fragen?
Wir beantworten sie gerne unter Tel. 0711 1873-799 / -711


Förderung über Aufstiegs-BAfög

Eine finanzielle Förderung kann über das Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
Arbeitnehmer/innen können Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflichen Weiterbildung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Mit dem Bildungszeitgesetz können Beschäftigte in Baden-Württemberg im Rahmen einer Weiterbildung beantragen, an bis zu fünf Tagen pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes von ihrem Arbeitgeber freigestellt zu werden.

Noch Fragen? Dann rufen Sie an: Tel. 0711 1873-763, Eleni Kierstein.

volkshochschule stuttgart
TREFFPUNKT Rotebühlplatz
Rotebühlplatz 28 | 70173 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 1873-800
Fax: +49 (0)711 1873-709
E-Mail: info@vhs-stuttgart.de

Postanschrift:
Fritz-Elsas-Str. 46/48 | 70174 Stuttgart

 

Social Media

Persönliche Anmeldung und Information
im TREFFPUNKT Rotebühlplatz

Mo-Fr: 09:00–13:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr
Sa: 09:00–14:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 10:00–20:00 Uhr
Sa: 09:00–14:00 Uhr


Erfahren Sie mehr im Nachhaltigkeits- und im Kunstblog!


Hier gelangen Sie zum Bereich für Dozierende!