Allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten
Es gibt einige Personengruppen, die bis zu 40% der regulären Veranstaltungskosten sparen können. Dazu gehören neben Kindern und Jugendlichen, Schülern und Azubis auch Studierende, Renter*innen, Menschen mit Behinderung und einige mehr.
In unseren AGB finden Sie eine Liste aller Personengruppen, Voraussetzungen und Ermäßigungsgruppen.
Beruflich orientierte Weiterbildungskosten können in der Regel über die Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Viele Krankenkassen erstatten Gebühren für Bewegungs- und Entspannungskurse bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Voraussetzung für die Erstattung ist eine Teilnahmebescheinigung, die Sie beim Besuch von mind. 80% der Kurseinheiten nach Kursende erhalten.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse zur Bezuschussung von Gesundheitskursen und deren Höhe.
Das Angebot ZPP-förderfähiger Kurse an der vhs stuttgart kann hier abgerufen werden.
Gegen Vorlage der „Bonuscard + Kultur“ können für entsprechend ausgewiesene Veranstaltungen Freikarten erworben werden. Die entsprechenden Veranstaltungen an der vhs stuttgart können hier abgerufen werden.
Freikarten erhalten Sie an der Anmeldung im TREFFPUNKT Rotebühlplatz.
Als vhs stuttgart ist es uns ein zentrales Anliegen, den Zugang zu kultureller Bildung zu erleichtern. Deshalb sind wir Teil des Kulturpass Stuttgart. Mit dem Kulturpass Stuttgart erhalten junge Stuttgarter*innen zu ihrem 16. Geburtstag ein Guthaben in Höhe von 100 Euro, das sie für Kulturangebote in verschiedenen Stuttgarter Institutionen einlösen können. An der vhs stuttgart kann das Guthaben für Kurse und Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur & Kreativität, Sprachen, vhs international und r28 verwendet werden.
Weitere Informationen zum Kulturpass finden Sie hier. Die entsprechenden Angebote an der vhs stuttgart können hier abgerufen werden.
Eine Kooperation der Landeshauptstadt Stuttgart mit der vhs stuttgart.
Staatliche Fördermöglichkeiten
Seit 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW dürfen nur von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die volkshochschule stuttgart ist als Träger von Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Fortbildungsangebote des aktuellen Semesters, für die Sie eine Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können.
Alle Informationen zum Thema Bildungszeitgesetz sowie Formulare zur Antragstellung bei Ihrem Arbeitgeber finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de
Integrationskurse werden im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt und mit Bundesmitteln gefördert.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter https://www.bamf.de/.
Bitte melden Sie sich persönlich unter deutsch@vhs-stuttgart.de für einen Integrationskurs an. Der Berechtigungs-/Verpflichtungsschein der Ausländerbehörde / des Jobcenters oder des BAMF ist bei der Anmeldung zwingend vorzulegen.
Mit dem Förderprogramm Fachkurse schafft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Anreize für eine breitenwirksame berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen. Der Zuschuss liegt i.d.R. bei 30% der Kursgebühr. Weitere Informationen zu ESF-Plus erhalten Sie hier.
Die förderfähigen Kurse der volkshochschule stuttgart finden Sie hier.
Ob Sie die Bedingungen erfüllen, erfahren Sie mithilfe der Zielgruppenabfrage - Formular 1 (Excel-Datei). Falls das Ergebnis positiv ausfällt und Sie einen Zuschuss erhalten können, füllen Sie bitte zusätzlich den ESF Plus Teilnahmefragebogen - Formular 2 aus. Informationen zur Datenerhebung finden Sie hier.
Beide Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Kursbeginn eingereicht werden:
- Per E-Mail: esffkf@vhs-stuttgart.de
- Per Post: Postfach 104954, 70043 Stuttgart
- Persönlich: Bei Anmeldestelle TREFFPUNKT Rotebühlplatz. Adressiert mit "FES Beruf ESF-FKF Plus"
Bitte beachten: Das Einreichen der Formulare ersetzt nicht die Kursanmeldung. Bitte melden Sie sich auf den üblichen Anmeldewegen zum Kurs an.
Sie haben noch Fragen? Wir beantworten sie gerne unter Tel. 0711 1873-799 / -711
Eine finanzielle Förderung kann über das Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Dabei werden die Lehrgangskosten sowie Prüfungsgebühren unabhängig von Alter und Einkommen finanziert.
Durch attraktive Förderungsbedingungen können Sie so bis zu 75% der Seminar- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Arbeitnehmer*innen können Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflichen Weiterbildung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit werden Weiterbildungskosten übernommen.
Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten wurden. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular der Agentur für Arbeit anfragen: 0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr:
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein: www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung