Erklärung zur Barrierefreiheit
Die volkshochschule stuttgart ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://vhs-stuttgart.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit werden in weiten Teilen erfüllt. Es bestehen jedoch noch einzelne Barrieren.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Beschriftung der Eingabefelder: Auf der Startseite befindet sich ein Suchfeld, außerdem gibt es auf der gesamten Website verschiedene Buttons (interaktive grafische Elemente). Sowohl das Eingabefeld als auch die Buttons sind aktuell nicht in einer programmatischen Beschriftung versehen. Dadurch können Nutzer*innen von Screenreadern die Funktion dieser Elemente nur eingeschränkt wahrnehmen.
- Die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache ist bislang unzureichend umgesetzt. Aktuell sind lediglich die Bereiche Inklusion und Grundbildung in leichter Sprache zugänglich.
- Filterfunktionen können in einzelnen Fällen Einschränkungen bei der Bedienbarkeit mit assistiven Technologien aufweisen.
- Formulare: Derzeit noch nicht barrierefrei umgesetzt. Die Eingabefelder haben z. T. keine Beschreibung in den Formularen.
- Kontraste: Einige Farbkontraste erfüllen noch nicht vollständig die Mindestanforderungen gemäß WCAG 2.1.
- Kursbuchungen und Nutzer*innenkonten: Das Online-Kursbuchungs- und Bezahlsystem basiert teilweise auf externen technischen Lösungen. Diese sind nicht in allen Bereichen vollständig für Screenreader optimiert.
- PDF-Dokumente (z. B. Flyer, Broschüren und Info-Blätter) sind nicht barrierefrei gestaltet und vom Screenreader nicht lesbar.
Verlinkungen: Die vhs stuttgart übernimmt keine Verantwortung für externe Inhalte und deren Barrierefreiheit.
Die volkshochschule stuttgart arbeitet fortlaufend daran, diese Barrieren zu reduzieren und die Website weiter zu verbessern.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.03.2021 erstellt und am 05.02.2026 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Eine Aktualisierung der Erklärung erfolgt bei wesentlichen Änderungen der Website oder der gesetzlichen Vorgaben.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website aufgefallen? Dann kontaktieren Sie uns bitte:
volkshochschule stuttgart
E-Mail: pr@vhs-stuttgart.de
Wir werden uns bemühen, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BAAR) oder an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: https://www.barrierefreiheit-bw.de/
Die Landesbehindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Nora Welsch
Landesbehindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.