Am 03. April 2022 ist eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Die Geltungsdauer wurde von der Landesregierung bis 30. Mai 2022 verlängert: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene entfallen sämtliche bisherigen Einschränkungen für den Kursbesuch an der vhs stuttgart. So ist beispielsweise ein Impf-, Genesen- oder Testnachweis nicht mehr erforderlich.
In § 2 der neuen Verordnung werden allgemeine Empfehlungen formuliert, denen sich die vhs stuttgart anschließt. So empfehlen wir folgende Maßnahmen bei der Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen sowie beim Aufenthalt in unseren Gebäuden:
- das Tragen einer medizinischen oder Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen
- das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m
- ausreichende Hygiene (Händewaschen, Niesetikette u.ä.)
- regelmäßiges Lüften
Die aktuellen Öffnungszeiten des Schnelltestzentrums im TREFFPUNKT Rotebühlplatz entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Terminbuchungen sind unter https://www.ichlassmichtesten.de möglich.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.vhs-stuttgart.de.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der volkshochschule stuttgart https://vhs-stuttgart.de/meta-navigation/agb/
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und wünschen Ihnen eine angenehme und erfolgreiche Teilnahme!