Detailansicht

Geänderte Corona-Maßnahmen seit 19.03.22

Am 19. März 2022 ist eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten, die bis zum 2. April 2022 gilt: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Diese beinhaltet einige maßgebliche Änderungen. Eine davon ist das Entfallen der Basis-, Warn und Alarmstufe.

Die Abstandsregelungen bei Kursen und Veranstaltungen entfallen ab Mi, 23.03.2022 mit Ausnahme von Tanz- und Bewegungsangeboten sowie Kursen für Gesang und Blasinstrumente.

Für die Teilnahme am Präsenzangebot der vhs stuttgart gilt weiterhin:

  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • 3G für Teilnehmende und Kursleitende
     

Ausnahmen:

  • Kinder bis einschließlich 6 Jahren und Schüler/innen bis einschließlich 17 Jahren benötigen keine weiteren Tests; sie können grundsätzlich ohne 3G-Nachweis an vhs Veranstaltungen teilnehmen (ausgenommen in den Schulferien). Die vhs stuttgart bietet jedoch bei den Kinderwerkstätten Lollitests und in der Kinderbetreuung am Vormittag regelmäßig Tests an.
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht: Tanz- und Bewegungskurse, Kurse für Gesang und Blasinstrumenten, Kurse für Kinder unter 6 Jahren
     

Regelungen zur Nachweisprüfung für Teilnehmende und Kursleitende

Wir bitten Sie, neben Ihrem Impfnachweis bzw. Testnachweis (Antigenschnelltestnachweis (max. 24 Stunden alt) oder ein negativer PCR-Testnachweis (max. 48 Stunden alt)) auch ein amtliches Ausweisdokument zu Ihrem Kurs oder Ihrer Veranstaltung mitzubringen. Der gelbe Impfpass reicht nicht aus. Es muss – soweit nicht digital erfasst – das Impfzertifikat mit dem QR-Code mitgebracht werden. Ohne Smartphone besteht die Möglichkeit, das Papier-Impfzertifikat in einer Apotheke in ein digitales Impfzertifikat in Scheckkartenformat umwandeln zu lassen. Unsere Einlasskontrollen müssen Ihre digitalen Impfnachweise mit einer App elektronisch überprüfen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die notwendigen Kontrollen Zeit in Anspruch nehmen werden und es zu Verzögerungen beim Einlass kommen kann.



Die aktuellen Öffnungszeiten des Schnelltestzentrums im TREFFPUNKT Rotebühlplatz entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Terminbuchungen sind unter https://www.ichlassmichtesten.de möglich.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.vhs-stuttgart.de. Dort finden Sie alle Informationen zu unseren Hygienemaßnahmen (https://vhs-stuttgart.de/infoservice/hygieneplan-corona) und unser Kursangebot "vhs digital".

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der volkshochschule stuttgart https://vhs-stuttgart.de/meta-navigation/agb/

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und wünschen Ihnen eine angenehme und erfolgreiche Teilnahme!

Corona Aktuelle Informationen
Foto: Pixabay
Zurück

volkshochschule stuttgart
TREFFPUNKT Rotebühlplatz
Rotebühlplatz 28 | 70173 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 1873-800
Fax: +49 (0)711 1873-709
E-Mail: info@vhs-stuttgart.de

Postanschrift:
Fritz-Elsas-Str. 46/48 | 70174 Stuttgart

 

Social Media

Persönliche Anmeldung und Information
im TREFFPUNKT Rotebühlplatz

Mo-Fr: 09:00–13:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr
Sa: 09:00–14:00 Uhr (in den Schulferien geschlossen)

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 10:00–20:00 Uhr
Sa: 09:00–14:00 Uhr (nicht in den Schulferien)


Erfahren Sie mehr im Nachhaltigkeits- und im Kunstblog!


Hier gelangen Sie zum Bereich für Dozierende!