Allgemeine Geschäftsbedingungen der volkshochschule stuttgart
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen bzw. Kurse und werden durch die Anmeldung anerkannt.
Die volkshochschule stuttgart behält sich vor, aus Pandemie- oder anderen berechtigten Gründen das Veranstaltungs-/Kursformat zu ändern. Sollten aus solchen Gründen keine Präsenztermine erlaubt oder möglich sein, werden die Einheiten nach Möglichkeit online durchgeführt. Über die jeweilige Durchführungsform (z.B. Präsenz, Online, Hybrid, Ausfall) werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
Für die Richtigkeit der abgedruckten Daten wird keine Gewähr übernommen.
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung/einem Kurs und der Annahme durch die volkshochschule stuttgart zustande. Meldet sich der/die Teilnehmende per Weitermelde-Code zu einem Folgekurs an, so ist diese Anmeldung verbindlich.
2. Mindest-Teilnehmendenzahl
Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist im Regelfall das Erreichen der Mindest-Teilnehmendenzahl vor Beginn des Kurses. Kurse, die am ersten Kurstermin nicht die geforderte Mindest-Teilnehmendenzahl erreicht haben, können gekürzt durchgeführt werden. In diesen Fällen erfolgt die Kürzung unter Beachtung und Beibehaltung der geplanten Inhalte und Gesamtkonzeption. Teilnehmende, die mit dieser Kürzung nicht einverstanden sind, können schriftlich erklären, dass sie von dem Kurs zurücktreten. Sie erhalten dann die Kursgebühr zurück. Ebenso können Kurse, die die jeweilige Mindestzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchgeführt werden, wenn der/die Teilnehmende zur Zahlung eines entsprechenden Gebührenaufschlages (Umlage) bereit ist. Die Entscheidung (Verkürzung, Umlage) hierüber trifft die zuständige Fachbereichsleitung.
3. Späterer Kurseinstieg
Bei Kursen mit mindestens zehn Kursterminen ist ein Kurseinstieg bis zum dritten Kurstermin möglich, bei Zahlung der vollen Kursgebühr. In den Fitnesskursen (Gymnastik, Pilates, Fitness Dance, Outdoor Fitness) ist auch ein Einstieg nach dem dritten Kurstermin möglich. In diesem Fall ist die anteilige Kursgebühr zu entrichten. In den Fremdsprachenkursen ist nur nach Rücksprache mit dem Fachbereich auch ein Einstieg nach dem dritten Kurstermin möglich. In diesem Fall ist die anteilige Kursgebühr zu entrichten. Dies gilt nicht für Kurse des Programmbereichs „Deutsch und Integration“. Weitere Ausnahmen sind in Einzelfällen nach Absprache möglich.
4. Kurswechsel
Ein Wechsel des Kurses ist bis zu drei Werktage nach dem ersten Kurstermin einmalig möglich. Dies gilt für Kurse ab zehn Kursterminen. Dies gilt nicht für Kurse des Programmbereichs „Deutsch und Integration“.
5. Ferien und Feiertage
Soweit nicht anders angegeben bzw. vereinbart, finden die Kurse an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien nicht statt. Änderungen vorbehalten.
6. Wanderungen und Studienfahrten
Sofern bei Wanderungen und Studienfahrten die volkshochschule stuttgart lediglich als Vermittlerin auftritt, gelten die jeweiligen Regelungen des Reisebürogewerbes und der Leistungsträger.
7. Anmeldebestätigung
Bei Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine nicht übertragbare Anmeldebestätigung. Bei Nichterhalt der Anmeldebestätigung werden die Teilnehmenden gebeten, sich an der Anmeldung oder im Fachbereichssekretariat zu melden.
8. Gebühren
Die Gebühren werden bei Kursbeginn zur Zahlung fällig. Hiervon ausgenommen sind abweichende Regelungen für bestimmte Fremdsprachenkurse (Punkt 12.1), für Integrationskurse (Punkt 12.2) sowie für Wanderungen/Studienfahrten (Punkt 6). Die Bezahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrifteinzug; ansonsten sofort in bar im TREFFPUNKT Rotebühlplatz. Das Zustandekommen einer Veranstaltung ist nicht vom Zeitpunkt des Gebühreneinzugs durch die volkshochschule stuttgart abhängig. Bei Übernahme der Gebühr durch einen Dritten (Fremdzahler, bspw. Arbeitgeber) ist eine vom Zahler zu unterschreibende Kostenübernahmeerklärung auszustellen. Erstrecken sich Veranstaltungen über mehrere Semester, gilt die Anmeldung für die gesamte angegebene Dauer. In diesen Fällen ist grundsätzlich Ratenzahlung möglich, genauere Angaben bei den jeweiligen Kursen. Voraussetzung hierfür ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift und die Erteilung eines sog. Mandats/Erlaubnis zum Einzug mittels SEPA-Lastschrift. Bei Rücklastschriften trägt der/die Teilnehmende bzw. der/die Zahlungspflichtige die dadurch entstehenden Kosten.
9. Ermäßigung
Ermäßigungsgründe können nicht kumuliert werden.
9.1 In den folgenden Fällen ist eine Gebührenermäßigung ausgeschlossen:
- Veranstaltungen mit einer Gebühr bis zu 10 EUR.
- Einzelunterricht/Einzeltrainings
- Studienfahrten, Studienreisen und Wanderungen
- Prüfungen
- Fortbildungen im Rahmen der VHS-Fortbildungsakademie für Kursleitende
- Veranstaltungen mit Kooperationspartnern
- Ausschließlich für Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr ausgeschriebene Veranstaltungen, für die bereits eine ermäßigte Gebühr ausgewiesen ist mit Ausnahme der Bonuscard
- Bei Veranstaltungen, für die Förderungen in Anspruch genommen werden können (z.B. Meister-BAfög).
- Bei Anmeldung zu Veranstaltungen, für die eine Firma/Institution die Gebühr ganz oder teilweise trägt (Kostenübernahmeerklärung).
- Bei Kostenerstattungen im Rahmen von Umschulungen nach dem SGB III (gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit). Verbindliche Auskünfte sind bei der Fachbereichsleitung und bei der Bundesagentur für Arbeit erhältlich.
- Sachkosten (Lehrbücher, Kursunterlagen, Arbeitsmaterial etc.) Bei besonderen Härtefällen kann eine Einzelfallprüfung erfolgen – Teilnehmende werden darum gebeten, sich gegebenenfalls an die zuständige Fachbereichsleitung zu wenden.
- Bei mehrsemestrigen Veranstaltungen (z.B. Lehrgängen) können hiervon abweichende Regelungen getroffen werden, die vertraglich vereinbart werden.
9.2 Gruppe A/Ermäßigung 10%:
Zur Gruppe der Berechtigten gehören:
- Kinder und Jugendliche bis zu 17 Jahren
- Schüler*innen
- Auszubildende
- Praktikant*innen
- Au-pairs
- Studierende mit deutschem oder internationalem Studentenausweis
- Bundesfreiwilligendienst-Leistende
- Soziales- und Ökologisches Jahr-Leistende
- Rentner*innen mit Wohngeldberechtigung
Anmeldung und Vorlage eines entsprechenden gültigen Nachweises bzw. Ausweises bei allen Anmeldestellen. Der Nachweis kann auch auf elektronischem Weg vorgelegt werden.
9.3. Gruppe B/Ermäßigung 25%:
Zur Gruppe der Berechtigten gehören:
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.
Anmeldung und Vorlage eines entsprechend gültigen Nachweises bzw. Ausweises bei der Anmeldung erforderlich. Der Nachweis kann auch auf elektronischem Weg vorgelegt werden.
9.4. Gruppe C/Ermäßigung 40%:
Zur Gruppe der Berechtigten gehören:
- Arbeitslose, die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit beziehen
- Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII (Bonuscard).
Anmeldung und Vorlage eines gültigen Nachweises (Leistungsbescheid, der nicht älter als 3 Monate ist) bei der Anmeldung erforderlich. Der Nachweis kann auch auf elektronischem Weg vorgelegt werden.
10. FamilienCard
Kurse, zu denen Kinder und Jugendliche von ihren Eltern angemeldet werden, können mit der FamilienCard der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlt werden. Anmeldung und Vorlage eines entsprechenden gültigen Nachweises bzw. Ausweises persönlich im TREFFPUNKT Rotebühlplatz.
11. Bonuscard + Kultur
Wegen Vorlage der „Bonuscard + Kultur“ können für entsprechend ausgewiesene Veranstaltungen - sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für fortlaufende Kurse - Freikarten erworben werden. Die Angebote können über das Stichwort „Bonuscard+Kultur“ über die Homepage der vhs stuttgart abgerufen werden. Freikarten werden an der Anmeldung im TREFFPUNKT Rotebühlplatz ausgegeben. Vorverkauf ist ebenfalls möglich.
12. Rechnungsstellung
Sie erhalten eine Rechnung in der Regel eine Woche vor Kursbeginn. Der Rechnungsbetrag wird am ersten Kurstag zur Zahlung fällig. (Ausnahmen siehe Punkt 12.1 und 12.2).
Ausnahmen:
12.1 Fremdsprachenkurse
In Fremdsprachenkursen ab acht Terminen wird die Rechnung in der Regel bis zum vierten Kurstermin verschickt und per SEPA-Lastschrift eingezogen.
12.2 Deutsch und Integration
Bei den Integrationskursen ist abweichend zu Punkt 8 die Kursgebühr zwei Wochen vor Kursbeginn fällig und wird in der Regel zwei Wochen vor Kursbeginn per SEPALastschrift eingezogen. Barzahlungen im TREFFPUNKT Rotebühlplatz sind ebenfalls möglich.
13. Rücktritt/Rückzahlungen
a. Die volkshochschule stuttgart kann wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, Ausfall einer/eines Dozent*in oder aus anderen berechtigten Gründen (z.B. höhere Gewalt) vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet: Kursgebühren, die per SEPA-Lastschrift abgebucht werden, werden in diesen Fällen zurücküberwiesen. Kursgebühren, die bar bezahlt wurden, werden auf das Guthabenkonto des/der Zahlenden eingetragen und auf Wunsch im TREFFPUNKT Rotebühlplatz gegen Vorlage des Personalausweises/ Führerscheins/Reisepasses wieder bar ausbezahlt. Weitergehende Ansprüche gegen die volkshochschule stuttgart sind ausgeschlossen.
b. Die Rücktrittserklärung eines/einer Teilnehmenden muss bis spätestens sechs Werktage vor Beginn der Veranstaltung / des Kurses schriftlich oder telefonisch erfolgen. Das alleinige Fernbleiben von der Veranstaltung / vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Wird bei der Ausschreibung der Veranstaltung / des Kurses ausdrücklich eine andere Rücktrittsregelung genannt, so ist diese maßgebend. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der volkshochschule stuttgart. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren. Rückzahlungen in bar erfolgen nur an der Anmeldung im TREFFPUNKT Rotebühlplatz.
c. Die Erklärung des Rücktritts gegenüber dem/der Dozent*in ist unwirksam.
d. Bei mehrsemestrigen Veranstaltungen (Lehrgängen), Studienfahrten, Musikalischer Erwachsenenbildung oder geförderten Maßnahmen/Projekten gelten besondere Rücktrittsbedingungen. Information gibt der jeweilige Fachbereich.
e. Für Deutsch- und Integrationskurse einschließlich der Prüfungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen und Stornogebühren:
- die Rücktrittserklärung eines/einer Teilnehmenden muss bis spätestens 15 Werktage vor Beginn des Kurses schriftlich oder persönlich erfolgen.
- sollte der/die Teilnehmende zu den Deutsch-Prüfungen nicht erscheinen ohne fristgerecht zu stornieren, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 EUR erhoben. Gleiches gilt für Stornierungen nach Ablauf der Stornofrist.
14. Teilnahmebescheinigung
Eine Teilnahmebescheinigung stellt die volkshochschule stuttgart auf Wunsch nach Abschluss einer Veranstaltung aus. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mindestens 80% der Unterrichtseinheiten. Die Teilnehmerliste dient als Nachweis über den regelmäßigen Besuch der Veranstaltungen bzw. Kurse.
15. Besondere Bedingungen für die Computernutzung
Verwendung von Software: Die im Rahmen des Kurses zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der/die Teilnehmende für die entstandenen Schäden. Internetzugang: Soweit die volkshochschule stuttgart einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der/die Teilnehmende für die entstandenen Schäden.
Datenverlust, Computerviren: Jede/r Teilnehmende ist für die Sicherung seiner/ ihrer Daten selbst verantwortlich. Die volkshochschule stuttgart übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Die volkshochschule stuttgart übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.
16. Urheberrechtsschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen und Kursen nicht gestattet sind. Für Veranstaltungen und für Kurse zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne
Genehmigung der volkshochschule stuttgart auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
17. Schadenminderungspflicht
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.
18. Hausordnung
Die volkshochschule stuttgart ist Gast in den von ihr genutzten Gebäuden. Wir bitten, die Hausordnung zu beachten, in den Gebäuden nicht zu rauchen und auf Schulgeländen nicht zu parken. Weltanschauliche, parteipolitische oder wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der volkshochschule stuttgart ist nicht gestattet.
19. Haftung
Die Haftung der volkshochschule stuttgart beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der volkshochschule stuttgart oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Teilnahme an Veranstaltungen/Kursen etc. erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Gesundheitskurse der vhs stuttgart sind Präventionsangebote und dienen der Vorbeugung. Bei akuten Beschwerden oder gesundheitlichen Einschränkungen wird dringend empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen.
20. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der/die Teilnehmende der volkshochschule stuttgart zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und der Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und der BDSG neu (2018). Ihre Daten bleiben zehn Jahre bei uns gespeichert. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programms. Die im Rahmen einer Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Teilnehmenden, die im EDV-Schulungsnetz ihre Daten speichern, sind damit einverstanden, dass die von ihnen im Rahmen der Kurse gespeicherten Daten nach Beendigung des Kurses von der volkshochschule stuttgart gelöscht werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt Datenschutzerklärung.
21. Schriftform
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder deren unwirksamer Teil sind durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht oder ihm wirtschaftlich am nächsten kommt.
23. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis begebenden Streitigkeiten ist ebenfalls Stuttgart, sofern der/die Vertragspartner*in Kaufmann ist.
24. Schlussbestimmung
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht
Für den Fall, dass die Anmeldung nach den Vorschriften über den Fernabsatz zustande kommt, finden Sie nachfolgend die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen:
Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Volkshochschule Stuttgart e.V., Postfach 104954, 70043 Stuttgart, Telefon: 0711 1873-800, Telefax: 0711 1873-858, E-Mail: info@vhs-stuttgart.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Abmelde-/Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Abmelde-/Widerrufsformular finden Sie auf unserer Homepage unter www.vhs-stuttgart.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand: 01.08.2024